|
Info´s für Senioren |
|
Sie fahren seit Jahren unfallfrei und sicher im Straßenverkehr. Jetzt wollen Sie sich mit den neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung vertraut machen, wollen vielleicht auch mal an einem Sicherheitstraining vom ADAC teilnehmen oder wollen unter Anleitung eines Fahrlehrers die neuen Regeln im Straßenverkehr praktisch anwenden, dann nehmen Sie Verbindung mit uns auf. |
|
Hier schon ein paar neue Regeln in Kurzform: |
|
Änderungen in der StVO BRD zum Verkehrsrecht DDR stand 2002 1. § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge - Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen, Radfahrer bis vollend. 8.Lebensjahr, Radfahrer bis vollendeten 10. Jahr; 2. § 3 Geschwindigkeiten - Ortschaft, außerhalb der Ortschaft, Bundesautobahn, Schneeketten, Nebelverordnung, Sichtfahrregel, Fahrzeuge bis 3,5 t, Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren Kennzeichnung; 3. § 4 Abstand - Sicherheitsabstand innerhalb u. außerhalb der Ortschaft, Einscherabstand für Kfz über 3,5 t u. Kfz- Zügen, unbegründetes Bremsen; 4. § 5 Überholen - Sicht unter 50 m - Fahrzeuge über 7,5 t zul. Gesamtgewicht. Überholverbot, Überholen von Radfahrern und Straßenbahnen, Anzeigen zum Überholen und Einordnen; 5. § 7 Benutzung von Fahrstreifen - Fahrstreifen, Stau und stockender Verkehr, Ausnutzen der Fahrstreifen, Reißverschlussverfahren; 6. § 9 Abbiegen - Linksabbiegen, Rechtsabbiegen; Fußgänger und Radfahrer beim Abbiegen beachten; 7. § 9a Kreisverkehr - Beschilderung, Regeln, Fahrtrichtungsanzeiger 8. § 8 Vorfahrt - rechts vor links, Verkehrszeichen, Feldwege, Linksabbiegen, abknickende Vorfahrtsstraße, vorfahrtbezogenes Verhalten 9. § 11 Besondere Verkehrslagen - Bei stockendem Verkehr vor einer grünen Ampel, Bahnübergang, Fußgängerüberweg, Fußgängerfurt anhalten, Verhalten bei Fahrzeuge mit Sondersignalen 10. § 12 Halten und Parken - Verkehrszeichen Halte- und Parkverbot, außerhalb der Ortschaft auf Vorfahrtstraßen 11. § 15 a Abschleppen von Fahrzeugen - Führerschein Klasse 3 (B) ---- 0 , Schleppen- Führerschein Klasse 2 (BE) ----- 3 (B), Warnblinklicht 12. § 20 Öffentliche Verkehrsmittel - Straßenbahnhaltestelle, Bushaltestelle 13.Verordnung 13. § 21 Personenbeförderung - Kinder bis 12 Jahre und 1,50 m -Rückhalteeinrichtung notwendig 14. § 22 Fahrzeugladung - 2,55m b, 4,00m h; Ladung bis 100 km 3 m nach hinten; Überladung nach vorne über 2,50 m Höhe 0,50 m 15. § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers - Sicht und Gehör, Funktelefon Benutzung , Ladung und Besetzung des Fahrzeuges 16. § 26 Fußgängerüberweg - Vorrang der Fußgänger, Überholverbot, Halteverbot bis 5 m vor dem Fußgängerüberweg 17. § 37 Wechsellichtzeichen - gelbes Licht- 10 m vor der Ampel nicht anhalten, Grünpfeil in der Ampel, grüner Abbiegepfeil, Räumpfeil 18. § 38 Blaues Blinklicht und Sondersignal 19. § 39 Tempo 30 Zone - abseits von Hauptverkehrsstraßen 20. § 41 Einbahnstraße beim Linksabbiegen den linken Fahrstreifen benutzen, Radfahren entgegengesetzt der Einbahnstraße 21. Umgang mit Drogen und Alkohol bis 0,29 pro Mill., bis 0,49 pro Mill. 0,79 pro Mill., 1,09 pro Mill., Abbau Alkohol und Drogen 22. Unfall - Verhalten nach einem Unfall - Polizei - Versicherung, Unfallflucht 23. Verhalten bei Verkehrskontrollen durch die Polizei 24. Benutzung von Handys im Auto 25. Standstreifen auf der Autobahn als zusätzliche Spur |
|
Mehr Informationen erhalten Sie bei uns in der Fahrschule. |
