Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Wahrheit & Legende
Es werden jährlich circa 150.000 Fahrverbote und Entzüge der Fahrerlaubnis durch Gerichte oder Fahrerlaubnisbehörden ausgesprochen.
Was ist ein Fahrverbot?
Fahrverbote sind Nebenstrafen im Ordnungswidrigkeits- und Strafrecht. Deshalb werden sie ausschließlich von Gerichten und Bußgeldstellen ausgesprochen. Die Fahrerlaubnis ist dabei nicht entzogen. Sie ruht nur für die Dauer des Fahrverbotes und lebt danach automatisch (ohne Beantragung) wieder auf. Deshalb wird auch der Führerschein beim Fahrverbot nicht automatisch eingezogen, sondern er ist durch den Betroffenen freiwillig in amtliche Verwahrung zu geben. Erst bei Nichtabgabe werden gegebenenfalls Zwangsmittel, wie die Einziehung der Fahrerlaubnis, angeordnet.
Im Gegensatz zu den Strafbehörden haben die Fahrerlaubnisbehörden, im Rahmen der Gefahrenabwehr, die Aufgabe, ungeeignete Inhaber einer Fahrerlaubnis „aus dem Verkehr zu ziehen“. Sie haben bei erwiesener Ungeeignetheit die Fahrerlaubnis zu beschränken, zu beauflagen oder gar zu entziehen und den Führerschein (bei nicht freiwilliger Abgabe) einziehen zu lassen.
Was muss ich tun, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde?
Ist die Fahrerlaubnis entzogen, kann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens drei Monate vor Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Einige Führerscheinstellen informieren die Antragsteller durch ein entsprechendes Hinweisblatt. Der Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis muss grundsätzlich persönlich bei der entsprechenden Führerscheinstelle gestellt werden. Ein Antragsformular ist auszufüllen. Die Führerscheinstelle berät den Antragsteller und erläutert die Schritte auf dem Weg zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis können seitens der Führerscheinstelle im Einzelfall Maßnahmen gefordert werden (z.B. Teilnahme an einem Nachschulungskurs, Medizinisch-psychologische Untersuchung).
Kann die Sperrfrist verkürzt werden?
Eine Sperrfristverkürzung ist möglich. Ein entsprechender Antrag kann nachträglich beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Eine Verkürzung der Sperrfrist kann frühestens nach dreimonatiger Sperrfrist erfolgen. Hierbei müssen neue Tatsachen vorliegen. Gute Argumente sind erforderlich. Sinnvoll ist, fachliche Hilfe (z.B. Teilnahme an verkehrspsychologischen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, um sich intensiv mit seinem Problemverhalten im Straßenverkehr zu beschäftigen.
Eine besondere Möglichkeit um die Sperrfrist zu verkürzen besteht, wenn man sich sofort nach dem Delikt an eine Beratungsstelle einer verkehrspsychologischen Institution wendet. Vor dem aussprechen des Strafbefehles oder eines Gerichtsurteiles ist es möglich, durch bestimmte Empfehlungen und Durchführung von besonderen Kursen dieser Institution und einem geeigneten Verkehrsrechtsanwalt, die Sperrfrist im Vorhinein zu minimieren.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine MPU erforderlich?
Eine MPU ist dann erforderlich, wenn es berechtigte Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen gibt:
Alkohol am Steuer: Jeder Betroffene, der ab 1,6 Promille und mehr am Straßenverkehr teilgenommen hat und von der Polizei gestellt wird. Die Promillegrenze trifft nicht nur für Kraftfahrer zu, sondern betrifft auch Personen, die mit einer ansprechenden Alkoholisierung ein Fahrrad geführt haben. Darüber hinaus müssen sich auch Wiederholungstäter einer MPU unterziehen, wenn sie mindestens zweimal mit 0,5 oder mehr Promille von der Polizei gestoppt worden.
Drogen: Der Betroffene konsumiert oder konsumierte illegale Drogen (auch unabhängig von einer Straßenverkehrsteilnahme), nimmt oder nahm missbräuchlich Medikamente ein, war unerlaubt im Besitz von Betäubungsmitteln und hat unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt.
Punkte: Der Betroffene ist mit 18 Punkte und mehr beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg registriert, hat wiederholte Verstöße in der Führerscheinprobezeit verursacht oder hat mehrere schwerwiegende Verkehrsstraftaten begangen.
Strafdelikte: Der Betroffene ist mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Straftaten geben Anlass zur Vermutung, dass ein hohes Aggressionspotenzial oder eine verminderte Impulskontrolle besteht.
Chronische Krankheiten, Behinderungen.
Vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Wie läuft eine MPU ab?
Der Zeitaufwand der gesamten Untersuchung beträgt in der Regel einschließlich Wartezeiten zwischen drei und vier Stunden.
Verkehrsmedizinische Untersuchung: Die verkehrsmedizinische Untersuchung soll klären, ob es körperliche Mängel/Auffälligkeiten gibt, die die Fahreignung in Frage stellen. Neben der Erhebung der Krankheitsvorgeschichte, der aktuellen Medikamenteneinnahme, eines Gespräches (bei den Fragestellungen Alkohol, Drogen, Medikamente) zum früheren und aktuellen Konsumverhalten erfolgt eine körperliche Untersuchung. Bei einer Alkoholfragestellung findet eine Blutentnahme (Bestimmung der Leberwerte) statt. Bei einer Drogenfragestellung erfolgt eine Urinabgabe unter Sichtkontrolle oder eine Haaranalyse. Bei einer Medikamentenfragestellung kommt ausschließlich eine Urinabgabe unter Sichtkontrolle in Frage.
Leistungspsychologische Untersuchung: Im Rahmen der leistungspsychologischen Untersuchung werden die Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit des Betroffenen geprüft. Je nach beantragter Fahrerlaubnisgruppe müssen Mindestvoraussetzungen erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit einer Fahrverhaltensbeobachtung - einer einstündigen Fahrt mit einem Fahrlehrer und einem Psychologen. Hierzu ist es sinnvoll, eine entsprechende Fahrschule aufzusuchen und sich mit zwei bis vier Fahrstunden mit einem Fahrlehrer auf die Fahrverhaltensbeobachtung vorzubereiten.
Psychologisches Gespräch: Im Rahmen des Gespräches soll geprüft werden, inwieweit ein Problembewusstsein, Einsichten in die Ursache des problematischen Verhaltens, Einstellungs-/Verhaltensänderungen und Vermeidungsstrategien für die Zukunft nachgewiesen werden können. Vor allen Dingen geht es um eine glaubhafte Darstellung dauerhafter Veränderungen in Einstellung und Verhalten. Zunächst geht es darum, dass der Betroffener beschreibt, wie es zu der Verkehrsauffälligkeit/den Verkehrsauffälligkeiten gekommen ist und welche Ursachen erkannt worden sind. Bei den Fragestellungen Alkohol, Drogen und Medikamenten wird über das frühere und aktuelle Konsumverhalten gesprochen. Insbesondere geht es um den Nachweis stattgefundener Veränderungen und darum, wie der Betroffene in Zukunft absichern kann, dass es nicht wieder zu Fehlverhalten kommt.
Welche Grundsätze werden bei der Begutachtung durch die Gutachter beachtet?
Grundlage der Begutachtung sind einerseits die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, andererseits die Beurteilungskriterien in der Fahreignungsdiagnostik. Wichtig ist, dass der Betroffene sich im Vorfeld gut informiert, welche Kriterien durch ihn erfüllt werden müssen.
Wie geht man vor, um eine MPU erfolgreich zu bestehen?
Fachleute, aber auch Betroffene, halten eine gute Vorbereitung auf die MPU für erforderlich. Es ist wichtig und sinnvoll, möglichst schnell aktiv zu werden, wenn deutlich wird, dass eine MPU gefordert wird. Viele Institutionen bieten kostenlose (anonyme) Informationsgespräche an. Meist macht ein (kostenpflichtiges) individuelles Beratungsgespräch bei einem Verkehrspsychologen/einer Verkehrspsychologin Sinn. Im Rahmen dieses Gespräches werden Voraussetzungen - nicht nur - für ein erfolgreiches Bestehen der anstehenden MPU und weitere möglicherweise notwendige Schritte/einzuleitende Aktivitäten (Einzel- oder Gruppenberatung bei einem Psychologen, Nutzung von Therapieangeboten in entsprechenden Einrichtungen, Laboruntersuchungen etc.) besprochen.
Wie kann ein Gutachten ausgehen?
Generell gibt es drei mögliche Gutachtenausgänge: Ein positives Gutachten (Eignungszweifel konnten ausgeräumt werden), ein negatives Gutachten (Eignungszweifel konnten nicht ausgeräumt werden) oder ein Gutachten mit einer Kursempfehlung - Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung – (Eignungszweifel konnten nicht gänzlich ausgeräumt werden, noch erkennbare Schwachstellen werden im Kurs im Rahmen von Gruppengesprächen bearbeitet).
Was muss bei einem Gutachten mit einer Kursempfehlung beachtet werden?
In jedem Falle muss das Gutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Die Kursteilnahme erfordert eine Zustimmung der Führerscheinstelle. Diese informiert über die Anbieter entsprechender Kurse. Im Rahmen der Kursteilnahme erfolgt keine erneute Prüfung oder Begutachtung. Der Kurs endet mit einer Teilnahmebescheinigung, die bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden muss, erst dann erfolgt eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Was passiert, wenn das Gutachten negativ ausgefallen ist?
Zunächst muss der Betroffene selbst entscheiden, ob er das Gutachten der Führerscheinstelle vorlegt oder nicht. In jedem Fall sollte jedoch mit der entsprechenden Behörde besprochen werden, ob der Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zurückgenommen wird oder zunächst einige Zeit "ruhen" kann. Dies ist erforderlich, um einen (kostenpflichtigen) Ablehnungsbescheid entgegenzuwirken. Vor einer erneuten Begutachtung ist in jedem Falle eine Beratung bei einem Verkehrspsychologen/einer Verkehrspsychologin sinnvoll.
Zusammengefasst noch einmal der Weg zur Fahrerlaubnis:
Nutzen Sie die Zeit des Entzuges der Fahrerlaubnis sinnvoll, nutzen Sie professionelle Hilfe.
Die Führerscheinstelle verlangt, im Rahmen der Antragstellung auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
Sie wenden sich frühestens drei Monate vor Ablauf Ihrer Sperrfrist an Ihre zuständige Führerscheinstelle und stellen dort den Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Sie teilen in diesem Zusammenhang Ihrer Führerscheinstelle mit, bei welcher Institution Sie die MPU durchführen möchten.
Die Führerscheinstelle sendet Ihre Führerscheinakte mit der entsprechenden Fragestellung an diese Institution, die sich mit Ihnen dann zur Terminabsprache in Verbindung setzt.
Haben Sie weitere Fragen, benötigen Sie Informationen, wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gern weiter.
