| Maßnahmen für Kraftfahrer mit Punkten. Im Verkehrszentralregister beim Bundesamt in Flenburg. |
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*1) Wer an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilgenommen hat, kann erst 5 Jahre danach an ASP teilnehmen. Kraftfahrer, die Punkte haben, weil sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Verkehr teilgenommen haben, dürfen nicht am Aufbauseminar ASP teilnehmen, sondern müssen ein besonderes Aufbauseminar besuchen. *2) Teilnahme mit Punkteabzug jeweils nur einmal innerhalb von 5 Jahren. Weniger als 0 Punkte können nicht erreicht werden (keine Gutschrift für zukünftige Delikte) *3) Nur wenn die vorherigen Mitteilungen und Anordnungen bereits erfolgt sind, sonst erfolgt die erste noch nicht durchgeführte Maßnahme. *4) Nur wenn innerhalb der letzten 5 Jahre keine Teilnahme erfolgte (auch nicht an einem ASF-Aufbauseminar); der Besuch eines besonderen Alkohol-Aufbauseminars kann jedoch auch dann angeordnet werden, wenn der Betroffene zuvor bereits an einem Aufbauseminar ASF oder ASP teilgenommen hat. *5) Wenn in der festgesetzten Frist keine Teilnahmebescheinigung vorgelegt wird, wird die Fahrerlaubnis (bis zur Vorlage der Bescheinigung) entzogen. *6) Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich.
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